Presse
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Hochauflösende Bilder stehen ausschließlich Journalisten und Medienvertretern zur redaktionellen Berichterstattung zur Verfügung. Nach Zustimmung zu der Verwendungsvereinbarung können Bilder kostenlos heruntergeladen werden.
Verwendungsvereinbarung
ZUGANG ZUM PRESSEBEREICH
- Das Institut für Plastination (im weiteren: IfP) räumt hiermit der unten genannten Publikation das Recht ein, Fotos aus der Pressebilddatenbank auf www.koerperwelten.com zu verwenden.
- Eine Veröffentlichung der Fotos ist ausschließlich im Rahmen der aktuellen, redaktionellen Berichterstattung über die Ausstellung KÖRPERWELTEN gestattet. Jede andere Verwendung der Fotos ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, sie wurde vorher schriftlich durch das IfP genehmigt.
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, dass der Copyrightvermerk: Gunther von Hagens‘ KÖRPERWELTEN, Institut für Plastination, Heidelberg, www.koerperwelten.de direkt an dem Foto erscheint.
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, dem IfP binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung der Pressefotos unentgeltlich zwei Belegexemplare der Publikation an das Institut für Plastination, Pressebüro, Im Bosseldorn 17, 69126 Heidelberg zu senden und/oder eine digitale Datei (pdf) an ifp@plastination.com.
- Im Falle einer Veröffentlichung der Fotos im Internet ist das Pressebüro am Tag der Veröffentlichung per E-Mail an ifp@plastination.com über die URL zu informieren. Desweiteren ist die Verwendung von Fotos im Internet auf max. 3 Stück begrenzt. Ein Hinweis mit Verlinkung auf die KÖRPERWELTEN-Homepage www.koerperwelten.de muss unmittelbar unter den veröffentlichten Fotos geschaltet werden.
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Fotos nicht an Dritte weiterzugeben.
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, bei ungenehmigter Verwendung der Fotos gem. Ziffer 1. und 2. an das IfP eine Vertragsstrafe zu entrichten, die vom IfP im Einzelfall festzulegen ist und deren Angemessenheit im Streitfalle von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Dies gilt nicht, soweit der Unterzeichner nicht schuldhaft handelte. Diese Vertragsstrafe ist auch dann fällig, wenn das IfP nachträglich feststellt, dass Angaben des Unterzeichners über seine Auftraggeber und/oder über sein Arbeitsverhältnis unrichtig waren.